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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen bei Klo2go – Anhänger & Co.

Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Regelungen und Informationen zur Anmietung unserer Toilettenanhänger für Deine Veranstaltung.

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Klo2go – Anhänger & Co. Cornelia Krüger GbR mit Lars Krüger, Eschringer Str. 60, 66271 Kleinblittersdorf, im nachfolgenden „Vermieterin“ genannt, und dem Mieter über anmietbare Anhänger, die seitens der Vermieterin vermietet werden.
    • Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Es bedarf der schriftlichen Ausführung und Unterzeichnung seitens der Vermieterin.
  2. Vertragsabschluss
    • Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald die Vermieterin die Anfrage des Mieters schriftlich in Textform (per Email / Post) bestätigt hat.
    • Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich
    • Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Sie bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
  3. Mietdauer und Rückgabe
    • Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
    • Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
    • Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietgebühren entstehen.
    • Bei Fahrzeugrückgabe vor dem vereinbarten Zeitpunkt, wird der volle Mietpreis fällig, es sei denn der Anhänger kann vorher anderweitig vermietet werden.
  4. Miete und Zahlungsbedingungen
    • Mietpreise sind rein netto. Es kann keine MwSt. ausgewiesen werden, da die Klo2Go – Anhänger & Co. Krüger GbR gem. § 19 UstG die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmt.
    • Bei Zustandekommen des Mietvertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Mietbeginn.
    • Ohne vollständige Zahlung wird das Mietobjekt nicht herausgegeben.
  5. Kaution
    • Bei Abholung des Mietobjekts / Übergabe des Mietobjekts ist eine Kaution in vereinbarter Höhe (je nach Mietobjekt unterschiedlich) zu leisten. Die Zahlung kann vorab überwiesen, oder in bar übergeben werden.
    • Die Kaution dient zur Absicherung gegen Schäden und Einhaltung der AGB´s.
    • Nach ordnungsgemäßer Rückgabe erfolgt unverzüglich eine Rückerstattung der Kaution.
  6. Lieferung, Aufbau/Abholung, Transport
    • Der Transport und Aufbau erfolgen nach vorheriger Absprache.
    • Der Mieter sorgt für freie Zufahrt und einen geeigneten Aufstellplatz.
    • Verzögerungen durch Hindernisse beim Mieter gehen nicht zulasten der Vermieterin.
  7. Pflichten des Mieters
    • Sorgsamer Umgang mit dem Mietobjekt sowie Beachtung aller erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln.
    • Keine Weitervermietung
    • Absicherung des Anhängers gegen Diebstahl (ggfls. Zusatzversicherung!)
      Bei Strom-/Wasseranschluss: auf ordnungsgemäße Nutzung achten.
      Der Zugang zu Wasserzulauf, Abwasser sowie Strom liegt in der Verantwortung des Mieters. Eventuelle Umweltschäden durch die Abwässer bzw. Abwasseranschluss liegen in der Verantwortung des Mieters.
    • Reinigung bei längerer Nutzung oder auf Wunsch der Vermieterin
    • Hygienevorschriften beachten (Mietobjekt „Toilettenwagen“: Hygieneplan als Muster bei der Vermieterin erhältlich)
    • Aufstellgenehmigung (beim Mietobjekt „Toilettenwagen“) der Gemeinde / Stadt beachten bzw. ggfls. vorab beantragen.
    • Es dürfen keine technischen Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden.
    • Das Mietobjekt darf nur am vertraglich vereinbarten Ort aufgestellt und genutzt werden.
    • Die Nutzung des Mietobjekts ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Bei vertragswidriger Nutzung behält sich die Vermieterin Rücktritt des Vertrags sowie Schadensersatzforderungen vor.
    • Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Genehmigung seitens der Vermieterin an Dritte weitergegeben werden.
  8. Reinigung und Entsorgung
    • Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte in gereinigtem, einwandfreiem Zustand, zurück zu geben.
    • Beim Mietobjekt „Toilettenanhänger“:
      Die Reinigungsleistung umfasst die gesamten sanitären Anlagen einschließlich Wände, Türen, Fußboden und evtl. Zubehör. Bei Bedarf ist der Toilettenwagen auch von außen zu reinigen. Bei Rückgabe erfolgt eine Kontrolle durch die Vermieterin. Erfolgt die Rückgabe ohne ordnungsgemäße Reinigung, wird die Kaution einbehalten.
    • Das Mietobjekt „Toilettenwagen“ ist nicht autark und muss mittels Rohrleitungen an den Kanal angeschlossen werden. (ACHTUNG: Ggfls Erlaubnis / Genehmigung der Gemeinde oder Stadt erforderlich!)
    • Die weiteren Mietobjekte sind ebenfalls in gereinigtem, einwandfreiem Zustand, zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe ohne ordnungsgemäße Reinigung, wird ein Teil der Kaution einbehalten.
  9. Schäden und Haftung
    • Die Obhuts- und Haftungspflicht des Mieters beginnt mit der Schlüsselübergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache.
    • Der Mieter haftet für alle Schäden, die z.B. durch unsachgemäße Nutzung, Diebstahl etc. während der Mietdauer entstehen im vollem Umfang. Schäden, die aus normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung.
    • Der Mieter stellt die Vermieterin von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache sowie den Zugängen und Zubehör entstehen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst nicht den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin. Die Verantwortung des Mieters bleibt jedoch auch in diesen Fällen unberührt. Der Mieter verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Vermieterin und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Vermieterin und deren Bediensteten oder Beauftragten. Der Mieter erklärt, dass er bei Nutzungsbeginn über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Vertretungsberechtigte persönlich.
    • Bei Schlüsselverlust übernimmt der Mieter sämtliche Kosten der Wiederbeschaffung / Ausbau und Einbau des neuen Schlösser sowie der entsprechenden Schlüssel.
    • Die Haftung für Nutzungsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
  10. Versicherung
    • Der Mieter hat die Mietobjekte während der Mietzeit gegen Diebstahl zu sichern. Hier muss der Mieter eine eigene Versicherung abschließen.
    • Der Mieter kann weiterhin, zum eigenen Schutz, den Mietgegenstand während der gesamten Mietdauer gegen Brand, Einbruch und Vandalismus selbst versichern.
    • Im Falle eines Diebstahls des Toilettenanhängers verpflichtet sich der Mieter, einen Schadenersatz in Höhe vom derzeitigen Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 20.000,00 €, zu leisten.
    • Bei der weiteren Mietobjekten ist der jeweils aktuelle Wiederbeschaffungswert zu leisten.
    • Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
  11. Nutzung im Straßenverkehr
    • Es gelten die StVZO und StVO.
    • Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften.
    • Bußgelder und sonstige Strafgelder, während der Mietzeit, die die Vermieterin nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Mieters.
    • Je nach Mietobjekt darf dieses nur mit einem dafür zugelassenen Zugfahrzeug
       transportiert werden.
    • Der Toilettenanhänger ist ausschließlich durch die Vermieterin zu bewegen.
    • Unabdingbar ist auf das Vorhandensein einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu achten. Diese ist der Vermieterin nebst Personalausweis, bei Abholung des Mietobjekts vorzulegen. Die Vermieterin fertigt Kopien / Fotos für die Unterlagen.

      Ohne Vorlage der Legitimationen wird die Mietsache nicht herausgegeben!
  12. Rücktritt und Stornierung
    • Bei Stornierung gelten folgende Gebühren (Toilettenanhänger und Wohnwagen)

      Bis 14 Tage vorher 50%
      Bis 24 h vorher 100 %

      Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
  13. Höhere Gewalt
    • Bei höherer Gewalt, durch Unfall oder technische Defekte etc. kann die Vermieterin dem Mieter schriftlich kündigen.
      Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
  14. Eigentum
    • Alle Mietobjekte bleiben im Eigentum der Vermieterin
    • Weitervermietung ohne Zustimmung ist strengstens untersagt
  15. Gerichtsstand und Recht
    • Es gilt deutsches Recht
    • Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin
  16. Salvatorische Klausel
    • Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Klo2go – Anhänger & Co.
Cornelia Krüger GbR mit Lars Krüger
Eschringer Str. 60
66271 Kleinblittersdorf

Stand 01/2026